Die Okkupation des Gewinnes durch das Kapital – Wem gehört der Unternehmensgewinn?

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4. September 2014 / QUELLE: http://fassadenkratzer.wordpress.com

Heute gehört dem Eigentümer eines Unternehmens in kaum hinterfragter Selbstverständlichkeit auch der Gewinn, der im Unternehmen erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich gesprochen: Das Eigentum am Investitionskapital – sei es das des Unternehmers oder das der Aktionäre – , das in die Produktionsmittel, das Produktionskapital, übergeht, setzt sich geradewegs in das Gewinnkapital fort. Diese Regelung entspringt dem aus dem römischen Recht stammenden Privateigentum, das eine unbegrenzte Verfügungsmacht über die Sache und deren materielle Erträge verleiht. Das ist rechtlich sanktioniert, in der Sache bedeutet es aber eine unberechtigte Okkupation.


Es wurde schon in früheren Artikeln entwickelt, dass die egozentrische Natur des Privateigentums nur für die persönlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter angemessen ist. Bei Gegenständen aber, deren Gebrauch und Wirkung über die individuelle Existenz hinausreicht und die Lebenskreise anderer Menschen betrifft, wie beim Kapital eines Wirtschaftsunternehmens, führt es zu unsozialen Machtstellungen (s. Arbeitsmarkt). Das Eigentum am Investitionskapital muss daher zu einem sozialen, treuhänderischen Verantwortungseigentum umgebildet werden, über das nur im Rahmen einer sozial verantwortlichen Führung des Unternehmens verfügt werden darf. Das Produktionskapital, Gebäude, Maschinen usw., das den Betrieb im engeren Sinne ausmacht, in dem alle Mitarbeiter tätig sind, bedarf eines gemeinschaftlichen Nutzungseigentums, das ebenfalls nur zu dem Gebrauch berechtigt und verpflichtet, der durch den wirtschaftlichen Zweck des Betriebes vorgegeben ist (s. Kapital-Macht).

 Die übliche egoistische Verwendung des Gewinnkapitals für den persönlichen Konsum und für Investitionen in andere Unternehmungen, die zumeist über Aktienkäufe erfolgen, erfordert ebenfalls, dass das zugrundeliegende Privateigentumsrecht verändert wird. Denn insbesondere dieses ermöglicht, dass wirtschaftliche Machtstellungen erworben werden, die durch ungeheure Gewinn-Akkumulationen und riesige Unternehmens-Verflechtungen zu gesellschaftlich dominierenden Machtpositionen auswachsen. Hierin hat die gesellschaftliche Herrschaft des Kapitals, die Plutokratie, ihren Ursprung, der mit der Bodenrente und dem Zinssystem noch weitere leistungslose Einkommen zufließen. (Vgl. Aktienrecht; Finanzkapitalistische Strukturen; Zinssystem; Bodenrecht) An die Stelle des Verfügungsrechtes über den Gewinn aus privatem Egoismus und Machttrieben muss also eine Rechtsform treten, die zum Einsatz des Gewinnkapitals aus gesamtgesellschaftlicher Vernunft führt.

Wem gehört der Gewinn?

 Um die Frage beantworten zu können, wer berechtigterweise Anspruch auf den Gewinn erheben kann und wozu er zu verwenden ist, muss ins Auge gefasst werden, welche Voraussetzungen und Bedingungen von Menschen erfüllt werden mussten, damit im Unternehmen Gewinn zustande kommt. Damit sind nicht die anderen Mitarbeiter des Unternehmers gemeint. Ohne sie würde es zweifellos auch keinen Gewinn geben, und diese Tatsache stellt natürlich schon das Alleineigentum des Unternehmers am Gewinn in Frage. Sie aber zu Mit-Verfügungsberechtigten zu machen, würde nicht aus dem egozentrischen Privateigentum herausführen. Wir müssen den Blick über das engere Wirtschaftsleben hinaus auf gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge richten.

Gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge

 Die einen Betrieb aufbauenden, gestaltenden und leitenden Fähigkeiten des Unternehmers und die fachlichen Fertigkeiten der anderen Betriebsangehörigen sind nicht vom Himmel gefallen. Sie verdanken ihre Entwicklung und Förderung nicht zuletzt den allgemeinbildenden Schulen, den Berufs-, Fach- und Hochschulen, die sie durchlaufen haben. Die Anlagen, Maschinen usw. des Produktionskapitals, die der Ersparnis, Unterstützung und Erleichterung der menschlichen Arbeit dienen und zum Gewinn in seinem Ausmaß führen, stammen aus der schöpferischen Intelligenz ihrer Konstrukteure und Hersteller, welche selbst wiederum durch das Bildungssystem gegangen sind. Es ist also der menschliche Geist, wie er sich aus dem Geistesleben entfaltet und tätig wird, der den Gewinn erzeugt. Das Kapital ist sozusagen die Manifestation des menschlichen Geistes im Wirtschaftsleben. Die Wirtschaft lebt von dem, was ihr an ständigen Entwicklungs- und Innovationskräften aus dem Kultur- oder Geistesleben zufließt. Große Teile des Gewinnes müssen daher umgekehrt dem Geistesleben zukommen. (1)

 Daran wird deutlich, dass Prozesse im gesellschaftlichen Teilbereich des Wirtschaftslebens nicht isoliert, sondern in ihrem inneren Zusammenhang mit dem Teilbereich des Kultur- oder Geisteslebens betrachtet werden müssen, von denen sie getragen werden und ohne die sie nicht bestehen und sich weiterentwickeln könnten. Umgekehrt bedarf das Geistesleben der materiellen Unterstützung des Wirtschaftslebens, um überhaupt tätig werden zu können. Die Schulen und Hochschulen stellen keine Waren her, die ihnen Geld einbringen, und ihre Finanzierung durch individuelles Bezahlen ihrer Dienstleistungen ist nur in sehr begrenztem Maße möglich. Das Geistesleben ist auf Geld, das ihm ohne materiellen Gegenwert übertragen wird, also auf Schenkungsgeld angewiesen. Es muss seinerseits materiell vom Wirtschaftsleben, das die materiellen Werte erzeugt, getragen werden.

 Dies geschieht heute über den Staat, der das Schulsystem durch Steuern finanziert, die aber nichts anderes als Zwangsschenkungen sind, welche der Wirtschaft und den arbeitenden Menschen abgenommen werden. Das ist die Folge davon, dass der Staat, das Rechtssystem der Gesellschaft, das Schul- und Bildungswesen und damit den Kernbereich des Geisteslebens in sich aufgesogen hat und nach seinen Vorstellungen und für seine Zwecke gestaltet und inhaltlich bestimmt. Damit ist aber das Bildungswesen seiner eigenständigen freien Entfaltung weitgehend beraubt und in eine formende Struktur gebracht, die es auf die Erhaltung des bestehenden Staatslebens festlegt und so seine schöpferischen Kräfte zur Erstarrung bringt. Damit verliert das Geistesleben seine innovative, sowohl das Wirtschafts- wie das Rechtsleben in die Zukunft weiterentwickelnde Kraft. Das Rechtsleben überschreitet dadurch seine Kompetenzen, die in der allgemeinen gerechten Regelung des Zusammenlebens, also in der Sicherung des äußeren und inneren Friedens bestehen.

 Diese Zusammenhänge zeigen, dass die drei Glieder der menschlichen Gesellschaft: das Geistes-, Wirtschafts- und Rechtsleben, die eine je eigene Funktion haben, nur in ihrem harmonischen Zusammenwirken das Ganze einer gesunden Gesellschaft, eines sozialen Organismus hervorbringen. Dabei muss bei allem wechselseitigen Durchdringen die Eigenständigkeit jeder Funktion gewahrt bleiben, damit sie nebeneinander- und zusammenwirken können. Wird die eine Funktion von einer anderen überwältigt und von außen bestimmt, geht ihr gleichgewichtiger Beitrag zum harmonischen Ganzen verloren. Und es kommt – wie im menschlichen Organismus auch – zur Überfunktion eines Teilbereichs, die zu Krankeitsprozessen bis zum Zusammenbruch des ganzen Organismus führt. Das kann und muss dadurch verhindert werden, dass das Geistes-, Wirtschafts- und Rechtsleben strukturell eine relative Selbständigkeit mit einer je eigenen Verwaltung erhalten. Der chaotisch alles vermischende Einheitsstaat muss entsprechend entflochten werden, so dass sich die drei Funktionsbereiche, ungehindert durch ein diktatorisches Zentrum, ihrem eigenen Wesen nach frei entfalten, gegenseitig tragen und damit die Harmonie des Ganzen bewirken können. (2)

 Die Verwaltung und Verteilung des Gewinns

 Der Gewinn darf daher nicht mehr automatisch in das Eigentum des Unternehmers übergehen, sondern von Beginn an vorläufiges treuhänderisches Eigentum einer sachverständigen Institution werden, welche seine Verwaltung und Verteilung a) an Unternehmen des Wirtschaftslebens für deren notwendige Investitionen und b) an Einrichtungen des Geisteslebens für deren Unterhalt und Entwicklung vornimmt. Ist dieser Grundgedanke erfasst, kann es dafür verschiedene Realisierungsmöglichkeiten geben. Der Freiburger Volkswirtschaftler Folkert Wilken, der sie eine Kapitalverwaltungsinstitution nennt, ordnet ihr zutreffend kein Verwendungsrecht im eigenen Interesse, sondern nur das Recht zu, das Eigentum am Gewinnkapital an die Berechtigten zu deren eigener Verwendung zu übertragen. Dazu müssen natürlich sachkundige Beurteilungskompetenzen vorhanden sein. 

Eine solche Körperschaft muss so zusammengesetzt sein, dass sich in ihr die Vertreter der sozialen und ökonomischen Vernunft mit den Interessenten der Kapitalverwendung auseinandersetzen.“ In ihr „wird es also ein objektives Zentrum geben, das aus Sachverständigen gebildet sein wird, die jenseits aller persönlichen ökonomischen Interessen das zu vertreten imstande sind, was die ökonomische und soziale Vernunft gebietet. Dass so etwas möglich ist, zeigt sich heutzutage in den wissenschaftlichen Beiräten der Ministerien, welche die staatliche Wirtschaftspolitik sachverständig beraten. (3)

Da der Gewinn eines Unternehmens erst durch die dortige Arbeit in Erscheinung treten konnte, in gewisser Weise also zu ihm gehört, muss der Unternehmensleitung auch das Recht eingeräumt werden, über die Verwendung dieses Kapitals mitzuentscheiden, was durch ihre Mitgliedschaft in der Kapitalverwaltungsinstitution geschieht. „Ein Unternehmer also, der z. B. eine volkswirtschaftlich notwendige Betriebserweiterung anstrebt, wird (…) zu erreichen suchen, dass ihm das in seiner Unternehmung gebildete Kapital ganz oder teilweise zur Finanzierung seiner Neuinvestition delegiert wird. Das ergibt im Endeffekt den Fall einer Selbstfinanzierung, die jedoch nicht dadurch ermöglicht wird, dass der Unternehmer automatisch zum Privateigentümer des in seiner Unternehmung gebildeten Neukapitals wird, sondern dadurch, dass eine gesamtwirtschaftliche soziale Entscheidung dazwischentritt, (…) in der er selber mitzuwirken berufen ist.“ (4)

 Damit wird keine Planwirtschaft eingeführt. Die Freiheit des wirtschaftenden Menschen bleibt in doppelter Weise gewahrt. Einerseits werden die Institutionen der Kapitalverwaltung nicht vom Staat, sondern von den wirtschaftenden Menschen selbst frei gebildet. Andererseits geht das dem Unternehmer übertragene Kapital in sein Verantwortungseigentum über, das ihm in seinem Rahmen die volle Verwendungsfreiheit gewährt.

Durch die Verobjektivierung der Kapitalverwaltung wird die wirtschaftliche Freiheit nur insoweit begrenzt, als die Wege versperrt werden, von der Freiheit einen egoistischen und sozialwidrigen Gebrauch zu machen, das heißt wirtschaftliche Machtstellungen zu begründen und marktbeherrschende Wirtschaftskomplexe aufzubauen. (5)

Man kann auch sagen, dass die (…) Selbstverwaltung des Kapitals das Neukapital (den Gewinn) durch den Engpass der wirtschaftlichen Vernunft hindurchleitet, in welchem seine fernere Wirksamkeit sozial geläutert wird. Aber diese soziale Läuterung geht nun nicht vom Staate aus, sondern von einem Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft, das fähiger ist als der Staat, die wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu übersehen und damit die wirtschaftliche Vernunft zu verkörpern, denn es wird in seinem Kerne aus sachkundigen Vertretern des Geisteslebens gebildet. (6)

Das letztere spricht eigentlich eher dafür, dass es sich um ein Selbstverwaltungsorgan des Geisteslebens handelt. Aber hier soll es weniger um solche Details als um das Prinzipielle gehen. 

Die Übertragung von Teilen des Gewinnes unmittelbar auf die Einrichtungen des Geisteslebens schaltet die über den Staat erfolgende Finanzierung mit der damit verbundenen Einflussnahme aus. Die sich selbst verwaltenden Institutionen nehmen ihre Finanzierung, die ihnen durch die Schenkungen der Kapitalverwaltungsinstitution ermöglicht wird, selbst in die Hand. „Das ist der einzige Weg zur Sicherung der geistigen Freiheit. Der Teil des Kapitals, der auf solche Weise dem Geistesleben zufließt, geht restlos in einer konsumtiven Verwendung auf, selbst da, wo es Investitionen vornimmt, denn solche dienen nicht der Warenproduktion.“ (7)

Die Wegrationalisierung des Menschen in der Wirtschaft

Die Gesellschaft wird in absehbarer Zeit vor ein immer stärker sichtbar werdendes Problem gestellt werden, das zu einer solchen Betrachtungsweise herausfordern wird: eine Arbeitslosigkeit bisher nicht vorstellbaren Ausmaßes, die von der rapide anschwellenden Digitalisierung und Automatisierung hervorgerufen wird. Die Arbeitslosigkeit glaubt man in Deutschland durch eine gewisse Gewöhnung an die offiziell 3 Millionen Arbeitslosen, die Schaffung eines unsozialen Billiglohn-Sektors und die Illusion, dass wegfallende Arbeitsplätze durch neue ausgeglichen würden, einigermaßen im Griff zu haben. Aber jeder kann sich klarmachen, dass alle reproduzierbaren Arbeitsabläufe von Computern und Arbeitsmaschinen schneller und besser ausgeführt werden können als von Menschen, wenn sie nur erst für die entsprechenden Prozesse entwickelt sind. Und die Entwicklung schreitet rasant voran.

Am 27. Juli 2014 berichtete Spiegel-Online von drei wissenschaftlichen Studien in England und den USA, die für die kommenden Jahrzehnte den Verlust von mindestens der Hälfte der jetzigen Arbeitsplätze nicht nur in der Produktion, sondern insbesondere durch Digitalisierung auch in Transport, Logistik und Verwaltung voraussagen. (8) Der Anteil der aus dem Wirtschaftsprozess ausgeschiedenen Menschen wird in den Folgejahren sicher noch weit über die Hälfte ansteigen. 

Dies wird nicht das Problem einer der üblichen Wirtschaftskrisen sein, das man aussitzen könnte, bis die Normalität wieder zurückgekehrt ist. Es ist eine gewaltige Systemkrise der industriellen Wirtschaft, die nicht in und von dieser selbst, sondern nur durch das Erfassen des gesellschaftlichen Lebens als eines Organismus gelöst werden kann (siehe auch: Arbeitslosigkeit). Die Verlockungen für die Unternehmer, bei der egozentrischen Profitmaximierung des bisherigen Kapitalismus zu bleiben, sind groß. Denn die Wegrationalisierung der Menschen reduziert gewaltig die Personalkosten, von denen die Investitionskosten für die Maschinen nur einen Bruchteil ausmachen, so dass die Gewinne ungeheuer steigen. Aber sie werden sich klarmachen müssen, dass Maschinen keine Produkte kaufen, und Arbeitslose nur wenig oder gar kein Geld dafür haben. Der Egoismus führt also in seiner inneren Konsequenz zur Selbstzerstörung.

Die Freisetzung des Menschen von anstrengender oder stupider, vielfach als Fron erlebter manueller Arbeit ist ja grundsätzlich positiv. Der Mensch wird dadurch frei für höhere, kulturelle Bedürfnisse, die er bisher unterdrücken musste oder die sich noch gar nicht in ihm regen konnten, die aber mit den tieferen Fragen seines Menschseins zusammenhängen. Und er wird frei, Fähigkeiten zur Befriedigung solcher Bedürfnisse im Geistesleben zu entwickeln und einzusetzen. Das Über-Fließen von großen Teilen des Gewinnes und des durch die Personaleinsparungen zusätzlichen Gewinnes an das Geistesleben ermöglicht dort in großem Maße die Finanzierung sukzessiv entstehender Arbeitsplätze und damit eine Entwicklung und Ausbreitung des kulturellen Lebens auf alle Menschen, wie sie erst einem wahrhaft menschenwürdigen Leben angemessen ist.

Arbeitslosigkeit ist ein auf das heutige Wirtschaftssystem reduzierter Begriff. Wo Menschen zusammenleben, gibt es sowohl Bedürfnisse, als auch die entsprechenden Fähigkeiten, sie durch Arbeit zu befriedigen. In einer ganzheitlichen Betrachtung der Gesellschaft stellt sich die Frage, in welchem Bereich des sozialen Organismus Bedürfnisse bestehen und wie die Fähigkeiten, sie zu befriedigen, entwickelt und dorthin geleitet werden können. „Arbeitslosigkeit kann nur die Folge ungesunder Wirtschaftsverwaltung sein“, bemerkte Rudolf Steiner daher lapidar in einem Aufsatz über „Arbeitslosigkeit.“ (9) Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet, dass eine hohe Zahl von Bedürfnissen nicht befriedigt wird, dass insofern ein großer materieller oder kultureller Mangel herrscht. In einem dreigliedrig erfassten sozialen Organismus kann der Mangel behoben werden. (hl) 

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(1) Vgl. Folkert Wilken: Die Entmachtung des Kapitals durch neue Eigentumsformen, Freiburg 1959, S. 18 f.

(2) Vgl. Rudolf Steiner Die Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961

 (3) Wilken: Die Entmachtung, S. 37

 (4) a. a. O. S. 39

(5) a. a. O. S. 36 

(6) a. a. O. S. 40

 (7) a. a. O. S. 38

(8) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/digitalisierung-kostet-arbeitsplaetze-fuer-mittelschicht-a- 983064.html)

 (9) Der Goetheanumgedanke inmitten der Kulturkrisis der Gegenwart, Dornach 1961, S. 31